Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

heyRobin GmbH
Version 1.2Stand: 11. April 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der heyRobin GmbH, Friemer Straße 12, 37284 Waldkappel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 192065 (nachfolgend „heyRobin“), und dem jeweiligen Unternehmen oder der Einrichtung (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Softwareplattform heyRobin.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn heyRobin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn heyRobin Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. heyRobin stellt dem Kunden eine mandantenfähige Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur Digitalisierung von Praxis- und Einrichtungsabläufen im Gesundheitsbereich zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt browserbasiert über das Internet, über Kiosksysteme oder mittels API-/Schnittstellenanbindung.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot. Mögliche Funktionsmodule umfassen insbesondere:
    • VO-CHECK (Verordnungsprüfung)
    • Online-Empfang und Terminbuchung
    • Kiosk-System (digitaler Empfang)
    • Terminbot und Patientensteuerung
    • Digitale Signatur
    • KI-gestützte Funktionen (heyRobin GPT)
    • Weitere Module gemäß aktueller Produktübersicht
  3. Die Plattform ist für maximal 10 Nutzerkonten pro Einrichtungsstandort ausgelegt, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
  4. heyRobin ist für den technischen Betrieb, regelmäßige Wartung, Sicherheitsupdates und die Weiterentwicklung der Plattform verantwortlich. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder auf die Beibehaltung des Funktionsumfangs besteht nicht, soweit Änderungen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden und keine wesentlichen Vertragspflichten beeinträchtigt werden.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisangebot oder der Preisliste von heyRobin. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Die monatliche Nutzungsgebühr ist monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag des jeweiligen Monats, fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Rechnungsadresse.
  3. Einmalige Einrichtungsgebühren, Onboarding-Kosten oder Kosten für Sonderleistungen sind zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, fällig.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist heyRobin berechtigt:
    • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen;
    • nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zur Plattform zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist; die Vertragslaufzeit läuft währenddessen weiter.
  5. heyRobin ist berechtigt, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Bei jeder Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.
  6. Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von heyRobin anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem im Vertrag festgelegten Nutzungsbeginn.
  2. Eine ordentliche Kündigung ist in Textform (E-Mail genügt) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals möglich, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Beispiel: Eine Kündigung, die am 15. Februar eingeht, wirkt zum 30. September desselben Jahres (Ende des dritten Quartals nach Ablauf der dreimonatigen Frist).
  3. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung;
    • wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen diese AGB;
    • dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch heyRobin aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des Kunden liegen.
  5. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Eine Kündigung per E-Mail ist wirksam. heyRobin wird den Eingang der Kündigung bestätigen.

§ 5 Leistungen und Verfügbarkeit

  1. heyRobin betreibt die Plattform auf Servern innerhalb der Europäischen Union (derzeit bei IONOS SE, Deutschland).
  2. heyRobin strebt eine Systemverfügbarkeit von mindestens 98,0 % im Jahresmittel an (bezogen auf 24 Stunden/7 Tage). Davon ausgenommen sind:
    • Geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden (vorzugsweise in Randzeiten: 20:00–06:00 Uhr oder Wochenenden);
    • Unvorhergesehene Ausfälle infolge höherer Gewalt, Ausfälle bei Vorleistungslieferanten oder Angriffen Dritter.
  3. Für Störungsmeldungen steht dem Kunden der Support-Kanal (E-Mail, Ticketsystem) zur Verfügung. Reaktionszeiten:
    • Kritische Ausfälle (Plattform vollständig nicht nutzbar): Reaktion innerhalb von 4 Stunden an Werktagen (Mo–Fr, 8–18 Uhr);
    • Wesentliche Einschränkungen: Reaktion innerhalb von 1 Werktag;
    • Sonstige Anfragen: Reaktion innerhalb von 3 Werktagen.
  4. Der Kunde ist selbst verantwortlich für eine stabile Internetverbindung, die Einhaltung lokaler IT-Sicherheitsanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung durch seine Mitarbeiter.

§ 6 Schnittstellen und Integrationen

  1. heyRobin unterstützt verschlüsselte Schnittstellen zu Drittanwendungen (z. B. Praxissoftware, ERP-Systeme, Cloudlösungen). Jede Anbindung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
  2. Es wird unterschieden zwischen:
    Partner-Integrationen

    Integrationen mit Systemen, deren Anbieter eine offizielle Schnittstelle (API) zur Verfügung stellt, die von heyRobin unterstützt wird. Für diese gilt: Verfügbarkeit mindestens 98 % im Jahresmittel, bezogen auf die heyRobin-seitige Schnittstelle; keine zusätzlichen Kosten, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Verfügbarkeit des Drittsystems selbst liegt außerhalb der Verantwortung von heyRobin.

    Nicht-Partner-Integrationen

    Technische Lösungen, die zur Herstellung der Interoperabilität mit Systemen ohne offizielle Schnittstelle individuell angefertigt werden. Für diese gilt: Mindestverfügbarkeit 80 % im Jahresmittel, bezogen auf die heyRobin-seitige Schnittstelle; stets kostenpflichtig gemäß individueller Vereinbarung; der Funktionsumfang kann eingeschränkt sein. Nicht-Partner-Integrationen bedürfen jeweils eines gesonderten Vertrages zwischen heyRobin und dem Kunden.

  3. Der Kunde ist für die korrekte Konfiguration und Wartung der Integration auf seiner Seite verantwortlich. heyRobin haftet für die korrekte Datenübermittlung bis zur eigenen Schnittstelle. Für Fehler in Drittsystemen übernimmt heyRobin keine Haftung.
  4. Ändert oder beendet ein Drittanbieter den Schnittstellenzugang, kann heyRobin die betroffene Integration vorübergehend oder dauerhaft einstellen. heyRobin informiert den Kunden hierüber unverzüglich. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Integration besteht nicht.
  5. Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher).

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

  1. heyRobin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
  2. Es wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen, die Bestandteil des Vertrages ist. Liegt keine wirksam geschlossene AVV vor, darf die Plattform nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden.
  3. Soweit Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet werden, trifft heyRobin zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen (Datenverschlüsselung, Zugriffsbeschränkung, Pseudonymisierung).
  4. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der in der AVV genehmigten Unterauftragsverarbeiter, bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Liste der aktuellen Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil der AVV.
  5. heyRobin betreibt die Plattform ausschließlich auf zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU und gewährleistet ein Sicherheitsniveau gemäß Art. 32 DSGVO. Soweit einzelne Unterauftragsverarbeiter (z. B. E-Mail-Dienste) außerhalb des EWR tätig sind, werden geeignete Garantien sichergestellt (EU-US Data Privacy Framework oder EU-Standardvertragsklauseln). Die eigentliche Datenverarbeitung erfolgt stets auf EU-Servern.

§ 7a Datenherausgabe und Portabilität

  1. Nach Beendigung des Vertrags stellt heyRobin dem Kunden auf schriftliche Anfrage sämtliche vom Kunden eingegebenen oder durch dessen Nutzung generierten personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Anfrage.
  2. Die Bereitstellung im Standard-Exportformat (CSV oder JSON) ist kostenfrei. Wünscht der Kunde die Herausgabe in abweichenden Formaten oder mit besonderem Aufbereitungsaufwand, kann heyRobin einen angemessenen Aufwandsersatz berechnen. Die Höhe wird dem Kunden vor Durchführung transparent mitgeteilt.
  3. Nach erfolgreicher Herausgabe werden die Daten nach weiteren 30 Kalendertagen vollständig gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung wird schriftlich bestätigt.
  4. heyRobin wird einen Anbieterwechsel nicht unangemessen behindern. Die Regelungen gelten unbeschadet der Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), insbesondere der Pflichten gemäß Kapitel VI zur Datenportabilität.
  5. Abrechnungsrelevante Daten unterliegen den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB). Insoweit ist die Löschung bis zum Ablauf dieser Fristen ausgesetzt. Die Daten werden in dieser Zeit gegen unbefugten Zugriff gesichert und ausschließlich zu Zwecken der Aufbewahrungspflicht vorgehalten.

§ 8 KI-Funktionen und automatisierte Empfehlungen

  1. heyRobin setzt KI-gestützte Funktionen ein, insbesondere für Chatbot-Kommunikation (heyRobin GPT) und automatisierte Verordnungsprüfung (VO-CHECK). Diese Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden; sie ersetzen keine eigenverantwortliche Entscheidung.
  2. KI-generierte Hinweise, Empfehlungen oder Auswertungen sind keine verbindlichen Aussagen. Die fachliche Letztentscheidung — insbesondere bei medizinischen, abrechnungsrelevanten oder rechtlichen Fragen — obliegt ausschließlich dem Kunden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Empfehlungen vor der Umsetzung eigenständig zu prüfen.
  4. heyRobin haftet für Schäden aus der Nutzung von KI-Funktionen nach Maßgabe des § 11. Ergänzend wird klargestellt, dass KI-generierte Ergebnisse ausschließlich unterstützenden Charakter haben und keine eigenständige Leistungspflicht begründen. Die fachliche Prüfung und Letztentscheidung obliegt dem Kunden.
  5. Die KI-Funktionen werden von heyRobin kontinuierlich weiterentwickelt. Eine Beschränkung der Nutzung aus Gründen der Systemstabilität oder bei missbräuchlichem Gebrauch wird dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt.
  6. heyRobin kennzeichnet KI-generierte Inhalte, Empfehlungen und Auswertungen innerhalb der Plattform als solche, soweit dies nach dem jeweils geltenden Recht, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), erforderlich ist. heyRobin stellt dem Kunden auf Anfrage Informationen über die eingesetzten KI-Systeme, deren Zweck und Funktionsweise in angemessenem Umfang zur Verfügung.

§ 9 Digitale Signatur

  1. heyRobin stellt Funktionen zur digitalen Signatur bereit, insbesondere für Rehasport-, T-RENA-Dokumentation und interne Dokumente des Kunden.
  2. Das verwendete Signaturverfahren entspricht den zum Zeitpunkt der Bereitstellung geltenden Anforderungen der kooperierenden Kostenträger. heyRobin übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte Anerkennung durch einzelne Kostenträger oder Änderungen regulatorischer Anforderungen nach Vertragsschluss.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig bei den jeweiligen Kostenträgern über aktuelle Anforderungen zu informieren. heyRobin informiert den Kunden über ihm bekannte Änderungen, sobald diese heyRobin bekannt werden.

§ 10 Kiosk-System (Hardware)

  1. heyRobin kann dem Kunden Kiosk-Hardware mit vorinstallierter Software bereitstellen. Die Überlassung erfolgt durch Kauf oder Leasing gemäß separaten Verträgen. Die Eigentumsverhältnisse an der Hardware richten sich nach dem jeweiligen Kauf- oder Leasingvertrag.
  2. Die auf der Hardware installierte Software (einschließlich des angepassten Betriebssystems und der heyRobin-Applikation) verbleibt im Eigentum von heyRobin. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
  3. Dem Kunden ist es untersagt:
    • das Betriebssystem zu modifizieren, zu überschreiben oder durch ein anderes System zu ersetzen;
    • die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Dritten zugänglich zu machen.
  4. heyRobin kann im Rahmen von Wartung und Updates auf die Geräte zugreifen. Darüber hinaus erfolgt ein Fernzugriff nur auf ausdrückliche Support-Anfrage des Kunden. Software-Updates können automatisch installiert werden; heyRobin informiert den Kunden hierüber.
  5. Der Kunde ist für die physische Wartung der Hardware verantwortlich (Reinigung, Stromversorgung, Schutz vor Beschädigung, Internetzugang).
  6. Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche auf der Hardware gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen. Auf Anfrage führt heyRobin eine Fernlöschung durch. heyRobin behält sich vor, die Nutzung der heyRobin-Software auf der Hardware nach Vertragsende zu sperren.
  7. heyRobin gilt hinsichtlich der Kiosk-Hardware mit vorinstallierter Software als Inverkehrbringer im Sinne der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) und stellt die Konformität mit den anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung sicher. heyRobin stellt für die Dauer des Vertrages sicherheitsrelevante Software-Updates bereit.

§ 11 Haftung

  1. heyRobin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet heyRobin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist — außer in den Fällen des Abs. 1 — ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von heyRobin.

§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. heyRobin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
  2. Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, dem Quellcode, den Algorithmen, dem Design und den Marken verbleiben bei heyRobin.
  3. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, verbreiten, vermieten, verleihen oder Dritten zugänglich machen.
  4. Inhalte, die der Kunde in die Plattform einpflegt (z. B. Dokumente, Patientendaten, Konfigurationen), verbleiben im Eigentum des Kunden. heyRobin erhält hieran lediglich das für die Erbringung der Leistung erforderliche Nutzungsrecht.

§ 13 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
  2. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten und Dokumente (insbesondere Behandlungsverträge, Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise) selbst verantwortlich. heyRobin prüft diese Inhalte nicht.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform durch seine Mitarbeiter und Patienten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
  4. Der Kunde informiert heyRobin unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, die die Plattform betreffen.

§ 14 Behandlungsverträge und Dokumentenvorlagen

  1. heyRobin stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur digitalen Erfassung, Speicherung und Verwaltung von Dokumenten bereit.
  2. Die inhaltliche Gestaltung (insbesondere Behandlungsverträge, Datenschutzerklärungen, Einwilligungen) obliegt ausschließlich dem Kunden. heyRobin übernimmt keine Haftung für die rechtliche Korrektheit solcher Dokumente.
  3. heyRobin kann Partnerunternehmen für die rechtliche Beratung zur Gestaltung solcher Dokumente vermitteln. Diese Beratungsleistungen sind kein Vertragsgegenstand zwischen heyRobin und dem Kunden; heyRobin haftet nicht für Beratungsfehler vermittelter Partner.

§ 15 Automatisierte Kommunikation und Patientenkommunikation

  1. heyRobin stellt Funktionen zur automatisierten Patientenkommunikation bereit. Diese können je nach Leistungsumfang folgende Kanäle umfassen: E-Mail, SMS, Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp Business) sowie Druckausgaben. Der E-Mail-Versand für übliche transaktionale Kommunikation (Terminbestätigungen, Erinnerungen, Onboarding) ist im Leistungsumfang enthalten. Die Nutzung weiterer Kommunikationskanäle kann gesondert vereinbart und bepreist werden. Soweit für die Nutzung eines Kommunikationskanals eine gesonderte Einwilligung des Empfängers erforderlich ist (insbesondere bei SMS und Messenger-Diensten), ist der Kunde für die Einholung und Dokumentation dieser Einwilligung verantwortlich.
  2. Nicht umfasst sind Marketing-Kampagnen, Massen-Newsletter oder andere Verwendungsformen, die deutlich über den üblichen transaktionalen Gebrauch hinausgehen. Bei Nutzung dieser Art behält sich heyRobin vor, den Kunden zu kontaktieren und ggf. ein kostenpflichtiges Kontingent zu vereinbaren oder die Nutzung zu beschränken.
  3. heyRobin garantiert nicht den technisch erfolgreichen Zugang von E-Mails beim Empfänger (Spam-Filter, fehlerhafte Adressen, Serverausfälle Dritter liegen außerhalb der Verantwortung von heyRobin).

§ 16 Datenschutz-Orientierungsberatung

  1. Im Rahmen des Onboarding kann der Kunde ein digitales Datenschutz-Formular ausfüllen. Nach Übermittlung an einen heyRobin-Partner erfolgt eine formularbasierte Datenschutz-Orientierungsberatung, die insbesondere schriftliche Hinweise und Empfehlungen umfasst.
  2. Diese Beratung ist eine unterstützende, vorbereitende Leistung. Sie stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und begründet keine Garantie für vollständige oder dauerhafte DSGVO-Konformität des Kunden. Der Kunde bleibt für die eigene DSGVO-Compliance verantwortlich.
  3. Die DSGVO-Konformität der heyRobin-Plattform selbst (TOM gemäß Art. 32 DSGVO) wird von heyRobin eigenständig gewährleistet.

§ 17 Beta- und Vorschau-Funktionen

  1. heyRobin kann neue Funktionen als Beta-Version oder Vorschau (Preview) bereitstellen. Diese werden in der Software entsprechend gekennzeichnet.
  2. Beta-Funktionen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden und unterliegen keiner Verfügbarkeitszusage. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
  3. heyRobin haftet für Schäden aus Beta-Funktionen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Feedback zu Beta-Funktionen kann von heyRobin zur Weiterentwicklung genutzt werden, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.

§ 18 Änderungen der AGB

  1. heyRobin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern ein berechtigter Anlass besteht (z. B. gesetzliche Änderungen, neue Leistungsmodule, Sicherheitsanforderungen) und wesentliche Vertragspflichten nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Widerspruchsfolge wird heyRobin in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
  3. Im Falle des Widerspruchs ist heyRobin berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

§ 19 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen zur Plattform, Kundendaten und Preisgestaltung.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort, und zwar für die Dauer von 3 Jahren.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Eschwege (Sitz der heyRobin GmbH), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.